Fondazione Federico II - Palermo

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Freier Eintritt

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Freier Eintritt ist vorgesehen für:

• Bürger der europäischen Union unter 18 und über 65 Jahren. Besucher unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung kommen.

• Schülergruppen von öffentlichen und privaten Schulen Italiens und anderer Staaten der europäischen Union, von einem Lehrkörper begleitet, mit vorheriger Reservierung; das Kontingent muss mit einer Person in leitender Position vereinbart werden;

• DozentInnen und Studierende der Fakultät für Architektur, für Erhaltung von Kulturgütern, Erziehungswissenschaften und des Studiums der Literatur oder literarischer Fächer aus archäologischen oder kunstgeschichtlichen Fachrichtungen, der Fakultät für Literatur und Philosophie, der Fakultäten oder korrespondierenden Studiengängen in den Mitgliedsstaaten der europäischen Union (die Studierenden müssen einen gültigen Ausweis auf italienisch, Ausländer auf englisch für das laufende Studienjahr vorweisen);

• DozentInnen und Studierende der Kunsthochschule oder korrespondierenden Instituten der europäischen Union (die Studierenden müssen einen gültigen Ausweis auf italienisch oder englisch für das laufende Studienjahr vorweisen);
• TouristenführerInnen der europäischen Union bei der Ausübung des eigenen Amtes (Vorweisen einer gültigen Lizenz, hinterlassen von einer befugten Autorität)

• TouristendolmetscherInnen der europäischen Union, wenn ihre Arbeit neben dem Führer von Nöten ist (Vorweisen einer gültigen Lizenz, hinterlassen von einer befugten Autorität);

• Bürger der europäischen Union mit einer Behinderung und einem Familienmitglied oder einem/r BegleiterIn, der oder die die Zugehörigkeit zu einem sozial-sanitärem Dienst vorweisen kann

• MitarbeiterInnen der Freiwilligenvereinigungen, die auf Grundlage des beschlossenen Abkommens mit dem Minister laut Artikel 112, Absatz 8, des Gesetzes der Kultur- und Landschaftsgüter, Aktivitäten der Werbung und der Verbreitung des Wissens über die Kulturgüter vollziehen;

• das Personal des Ministero per i Beni e per le Attività Culturali und für diejenigen des Assessorato regionale dei Beni culturali e dell’identità siciliana;

• Mitglieder des ICOM (International Council of Museums);

• VertreterInnen der Presse in Ausübung ihres Amtes, vorheriges Vorweisen der Zugehörigkeit in die Journalistenkammer;

• Ehreninspektoren der Kulturgüter in Sizilien, ernannt vom Assessorato regionale dei Beni culturali e dell’identità siciliana;

• Mitglieder des Militärs auf Besuch, vorheriges Vorweisen eines gültigen Ausweises zur Identifizierung;

• RichterInnen und Polizeikräfte in Ausübung ihres Amtes

Die gleichen Konditionen werden den Bürgern der Ländern, die nicht Mitglied der europäischen Union sind, unter Kondition der Reziprozität gewährt.

 

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